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   VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228   

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VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228 (https://dejure.org/2009,61707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228 (https://dejure.org/2009,61707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 6 ZB 07.2228 (https://dejure.org/2009,61707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbaubeitrag; Einrichtung; Einrichtungsbegriff; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise; Stichstraße; Sackgasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228
    Ernstliche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228
    Ernstliche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228
    Das ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (etwa BayVGH, B.v. 21.12.2004 - 6 CS 04.1417 - juris ; U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris ) und bedarf keiner erneuten Prüfung in einem Berufungsverfahren.
  • VGH Bayern, 12.12.2006 - 6 B 02.2499
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. nur BayVGH, U.v. 12.12.2006 - 6 B 02.2499 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2004 - 6 CS 04.1417
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228
    Das ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (etwa BayVGH, B.v. 21.12.2004 - 6 CS 04.1417 - juris ; U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris ) und bedarf keiner erneuten Prüfung in einem Berufungsverfahren.
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

    Bei einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbstständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als einheitliche Anlage erscheinen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4; B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9).

    So ist es beispielsweise möglich, dass eine bloß 20 m lange Sackgasse im Ausbaubeitragsrecht als selbständige Anlage zu betrachten ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris).

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

    Bei einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbstständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als einheitliche Anlage erscheinen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4; B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9).

    So ist es beispielsweise möglich, dass eine bloß 20 m lange Sackgasse im Ausbaubeitragsrecht als selbständige Anlage zu betrachten ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris).

  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung mit Umgestaltung

    In einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als eine einzelne Anlage erscheinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris ; BayVGH vom 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris ).
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